Pflegerische Versorgung; Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und anderen alltäglichen Verrichtungen.
Behandlungspflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung; umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Förderung der Lebensqualität.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Haushalts notwendig sind, insbesondere für Menschen mit Pflegebedarf oder Einschränkungen. Wir bieten ihnen das Einkaufen, Säubern der Wohnräume, Wäschewaschen, Müllentsorgung und vieles mehr.
Betreuungsleistungen: Angebote zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Alltagsgestaltung. Diese Leistungen sind Aktivitäten wie zum Beispiel: zum Arztbesuch begleiten, Spazierengehen oder gemeinsames Einkaufen.
Verhinderungspflege: Die Voraussetzung der Verhinderungspflege setzt erst Pflegegrad zwei voraus und eine vorherige Pflege durch die Verhinderungsperson von mindestens sechs Wochen.
Beratung; Informationen zu Pflegeleistungen, Unterstützung bei der Antragstellung, Organisation der Pflege, Beratung zu Hilfsmitteln.





